AXA verbessert deutlich die Schüler-BU

Wir hatten sie schon aus den Augen verloren, freuen uns jetzt aber um so mehr, dass AXA die Schüler-BU wirklich angepackt und deutlich verbessert und damit wettbewerbsfähig gemacht hat.
Mit der neuen Tarifgeneration 2024 wurde die Schüler-BU weiterentwickelt.

Was ist neu?

  • Keine Meldepflicht am Ende der Schulzeit. Das ist wirklich eine super Sache, denn wenn sich der Kunde früher nicht gemeldet hatte bzw. auf Nachfragen reagiert hat, wurde man einfach in eine neue Berufsgruppe umgestuft.
  • Eine Verschlechterung der Berufsgruppe bei Wechsel in einen risikoreichen Beruf ist somit ausgeschlossen.
  • Nach Abschluss der Schulausbildung gilt uneingeschränkt die hervorragende Definition der herkömmlichen BU von AXA und DBV (inkl. zahlreicher Erhöhungsoptionen).
  • Die Schüler-BU kann sowohl über AXA als auch DBV abgeschlossen werden. Erfolgt zum späteren Zeitpunkt nach Beendigung der Schule der Wechsel in die Beamtenlaufbahn können die Bedingungen sowohl für die allgemeine wie auch die spezielle Dienstunfähigkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung beantragt werden.
  • Es kann selbstverständlich später geprüft werden, ob die bestehende BU Absicherung mit einer günstigeren Prämie fortgeführt werden kann. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann die Prämie ohne erneute Gesundheitsprüfung reduziert werden.
  • Durch eine Preisdifferenzierung bei den Schulformen ergibt sich für alle Schularten (außer Hauptschule) eine teils deutliche Preisreduktion im Vergleich zur bisherigen Schüler-BU.
  • Auch die maximal versicherbare BU Rente wurde nach oben angepasst. Für alle Schüler bis zur Oberstufe sind 1.250 EUR möglich. Für Oberstufenschüler können sogar 1.500 EUR BU Rente abgesichert werden.
  • Es ist eine garantierte Steigerung der BU Rente zwischen 1 und 3% möglich.
  • Die Kundenbroschüre und die FAQ´s haben wir im Downloadbereich eingestellt
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